ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Be Unique – Event & Wedding, Inh. Janina Rick

1. Allgemeines /Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Be Unique, vertreten durch Janina Rick (Inhaberin). Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung. Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Kunden und Be Unique als Agentur bezeichnet. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden und der Agentur geschlossen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit die Agentur sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

2. Verhältnis Agentur – Kunde

Der Kunde beauftragt die Agentur mit den im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungen. Die Agentur ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht unter Beachtung der Interessen des Kunden zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Kunden und Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten und Subunternehmer. Die Agentur haftet nicht für operative Fehler der vermittelten Dienstleister. Die Verträge werden direkt zwischen dem Kunden und Lieferanten abgeschlossen sofern nicht anders Abgesprochen

3. Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Angebote von der Agentur an den Kunden sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen von der Agentur erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach Angebotsannahme durch den Kunden ist die Agentur berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Die Agentur ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich werden. Das Recht erstreckt sich nur auf solche Abänderungen und Abweichungen, durch welche der Gesamtzuschnitt der Veranstaltungen nicht beeinträchtigt wird.

4. Preise

Die Agentur ist Umsatzsteuerpflichtig, welche bei den Preisen entsprechend ausgewiesen wird. Die Agentur behält sich das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn frühestens 4 Monate nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese wird die Agentur dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10% so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Pflichten des Kunden

Die Agentur ist Umsatzsteuerpflichtig, welche bei den Preisen entsprechend ausgewiesen wird. Die Agentur behält sich das Recht vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn frühestens 4 Monate nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese wird die Agentur dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10% so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

 Der Kunde hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden. Der Verleih von Dekorationsmaterialien ist Gegenstand gesonderter Regelungen die in den Geschäftsbedingungen des Mietmobiliars geregelt ist. Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

6. Leistungserbringung

Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Liefertermine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht durch die Agentur schriftlich bestätigt wurden. Leistungsfristen beginnen jedoch in jedem Fall erst dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde die von ihm zu leistenden bzw. zu beschaffenden Informationen und Unterlagen übermittelt hat, die Agentur schriftlich bestätigt hat und – falls vereinbart – die Anzahlung geleistet hat. Die Agentur wird von ihrer Lieferungs- und Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Lieferung und/oder Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird, die die Agentur trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden. Der Kunde ersetzt der Agentur alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Aufwendungen, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, an dem die Agentur von der Lieferungs- und/oder Leistungspflicht frei wird. Kommt der Kunden in Annahmeverzug, so ist die Agentur berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen auf den Kunden über. Gerät die Agentur mit Lieferungen und/oder Leistungen in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

7. Versand, Erfüllungsort, Transportschäden

Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden mit einem Transportunternehmen nach Wahl von der Agentur. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur die Versandkosten oder einen Teil davon übernimmt. Die Gefahr geht mit dem Versand, bei Abholung mit der Übergabe auf den Kunden über. Transportschäden hat der Kunde direkt dem Transporteur anzuzeigen. 

8. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Agentur sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Honorare für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlungen von Dritten (Räumlichkeiten, Künstler etc.) sind sofort nach Vorlage der vereinbarten Vorschläge an die Agentur zu zahlen (unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung durch Be Unique stattgefunden hat). Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse. Bei der Buchung eines Service- / Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50% der vereinbarten Servicepauschale; sie ist unmittelbar nach der Auftragserteilung zahlbar. Weitere 30% des Preises sind spätestens zur Mitte der Gesamtvertragslaufzeit (Auftragserteilung bis Veranstaltungsbeginn) zahlbar, die restlichen 20% müssen bei einer Hochzeit eine Woche zuvor und bei einem Corporate-Event spätestens zwei Wochen nach diesem auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein. Die Agentur wird dem Kunden nach der Auftragserteilung eine Rechnung zusenden, die die Höhe und den Zeitpunkt der zu zahlenden Raten ausweist. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen, die jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag frei verfügen kann. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck dem Bankkonto der Agentur vorbehaltlos gutgeschrieben wird. Rechnungsforderungen sind vom Kunden während des Verzugs mit 7,5% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist nebst Ablehnungsdrohung, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle dieses Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, der Agentur Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten. Werden der Agentur nach Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, dieser insbesondere seine Zahlungen einstellt oder ein von ihm ausgestellter Scheck nicht eingelöst wird, so ist die Agentur berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Die Agentur ist in diesem Falle außerdem berechtigt, vor der Ausführung weiterer Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die Agentur anerkannt sind. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

 9. Rücktritt / Kündigung

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Als solche

Gründe gelten z.B.:

– Nichterbringung vertraglich geschuldeter Leistungen trotz

schriftlicher Mahnung und Fristsetzung

– Erheblicher Verstoß gegen vertragliche Pflichten durch

die andere Partei, so dass die weitere Durchführung des

Vertrages unzumutbar wird.

– Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das

Vermögen der anderen Vertragspartei

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit die Agentur für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten. Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die Agentur verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde der Agentur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen sowie im Zusammenhang mit dem Vertrag folgende Aufwendungen zu ersetzen. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, zusätzlich einen pauschalen Aufwendungsersatz geltend zu machen. Die Agentur ist berechtigt, anstatt des Aufwendungsersatzes die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen. Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bleibt unberührt. 

10. Gewährleistung

Bei Anlieferung von Waren hat der Kunde diese unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Waren sind unverzüglich dem ausführenden Betrieb bzw. Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Dasselbe gilt für Beanstandungen der durch die Agentur erbrachten Leistungen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen der Agentur sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung schriftlich der Agentur mitzuteilen. Sind von der Agentur gelieferte Waren mangelhaft, ist die Agentur zunächst nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels oder der Ersatzlieferung ist die Agentur verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, oder ist die Agentur zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Agentur zu vertreten hat, nicht in der Lage, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Für darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden gilt Nr.11 entsprechend. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Kunden hergeleitet werden. 

11. Haftung

Die Agentur haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdeten Weise verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Haftet die Agentur für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Agentur bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten der Agentur verursacht werden, die nicht zu den Gesch.ftsführern oder leitenden Angestellten gehören. In den oben genannten Fällen haftet die Agentur nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Agentur haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der Agentur oder deren Lieferanten beeinflusst werden. Gleiches gilt für das Eintreten von Umständen, die die Veranstaltung unmöglich machen, aber von der Agentur nicht verursacht wurden oder in anderer Weise zu vertreten sind. 

12. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) Eigentum der Agentur. Nutzungsrechte jeder Art an den von der Agentur erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Die Agentur ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

13. Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt. 14. Rechtswahl und Gerichtsstand Be Unique wird von der Inhaberin Janina Rick betrieben. Der Firmensitz ist: Fichtenweg 13, 50767 Köln. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Agentur unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln. Dies gilt auch für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Be Unique – Boutique Styling

1. Vertragsbedingungen

Es gelten ausschließlich die bereits genannten und folgenden Geschäftsbedingungen der Agentur. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform bestimmt. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Gegenstand der Vermietung

Mietgegenstände sind die im Angebot bzw. Mietvertrag angegebenen Möbel und Dekorationsartikel. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum der Agentur. Die Mietgegenstände werden dem Kunden nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Nr.3) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.

3. Mietdauer

Die Mietdauer wird zwischen der Agentur und dem Kunden in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Nr.2) an den Kunden und endet mit Rückgabe an die Agentur. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung der Agentur in Textform. Wenn der Kunde die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen. Zudem können Schadenersatzansprüche des Folgekunden aufkommen.

4. Vertragsinhalt/ Mietpreise/ Mieteinheit

Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Bei Auslandsgeschäften behält sich die Agentur das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Agentur sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei der Auftragsbestätigung eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes zu bezahlen, die restlichen 50% müssen bei einer Hochzeit eine Woche zuvor und bei einem Corporate-Event spätestens zwei Wochen nach diesem auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein. Die Agentur behält sich das Recht vor in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen, oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes, in Rechnung zu stellen. Die Agentur ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren. Die Agentur wird dem Kunden nach der Auftragserteilung eine Rechnung zusenden, die die Höhe und den Zeitpunkt der zu zahlenden Raten ausweist. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen, die jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag frei verfügen kann. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist nebst Ablehnungsdrohung, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt

6. Rücktritt vom Mietvertrag / Kündigungsrecht / Stornierung

Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet. Der Kunde hat die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände hat die Agentur das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden, eine Nachlieferung scheidet aus. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadensersatzansprüche gegen die Agentur werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen. Im Falle einer Auftragsstornierung gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

– bei einer Stornierung bis vier Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Gesamtsumme fällig
– bei einer Stornierung bis zwei Monate vor der Veranstaltung sind 75% der Gesamtsumme fällig
– bei einer Stornierung bis vier Wochen vor der Veranstaltung sind 90% der Gesamtsumme fällig.
– im Falle einer Stornierung nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) sind 100% der Gesamtsumme fällig.

Bei Auftragsdurchführung ist der Kunde berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen wie folgt zu reduzieren, sofern er dies schriftlich unter Einhaltung der geltenden Fristen angezeigt:
– bis vier Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 50% reduziert werden
– bis zwei Monate vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 25% reduziert werden
– bis vier Wochen vor der Veranstaltung kann der Auftrag um 10% reduziert werden
– nach Ablauf der vier Wochen Frist (bis Veranstaltungsbeginn) ist keine weitere Auftragsreduzierung mehr möglich

7. Kaution

Die Agentur behält sich das Recht vor, eine Kaution in bar zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 50,00€ oder 30% des Gesamtauftragswerts und ist bei Selbstabholung der Mietgegenstände fällig. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.

8. Lieferung / Abholung / Aufbau- und Abbaukosten

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager der Agentur. Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Kunden vereinbart, gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze. Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch die Agentur bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt mit einem Zeitfenster von 1 Stunde. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch die Agentur. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Türe und zu ebener Erde. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Die Agentur behält sich vor, durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen mit 30,00€ pro Personalstunde gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig, wie bei der Auslieferung sortiert, am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Kunde verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten. Der Kunde verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten. Der Kunde oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Kunde noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Die Agentur verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Die Agentur ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern. Alle Maßangaben sind circa Masse. Die Agentur behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Wird die Anlieferung von der Agentur übernommen, so hat die Agentur bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihr die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe. Kommt die Agentur mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Kunden maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreises begrenzt.

9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen

Der Kunde hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein. Der Kunde verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind der Agentur umgehend mitzuteilen. Bei längerer Mietzeit hat der Kunde dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben. Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten

Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Kunden nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Kunden zu tragen. Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch die Agentur ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist die Agentur berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Sie garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird die Agentur den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an die Agentur zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Kunde für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 30,00€ pro Person und Stunde berechnet. Textilien müssen der Agentur nach deren Benutzung in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Für Textilien fällt grundsätzlich eine dem Umfang und jeweiligen Verschmutzungsgrad entsprechend angemessene Reinigungsgebühr an, welche dem Angebot zu entnehmen ist. Bei stärkerer Verschmutzung ist die Agentur berechtigt entsprechende Reinigungskosten nachzuberechnen. Bei Verlust der Mietsache muss der Kunde Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 30,00€ pro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, zzgl. der benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).

11. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an die Agentur. Er hat die Agentur unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Kunde. Auf Verlangen der Agentur hat der Kunde Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Kunde die Reparaturkosten an die Agentur zu erstatten. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Kunde mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Kunden über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Die Agentur rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

12. Haftung der Agentur

Die Agentur ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Kunden, durch die von der Agentur oder den Kunden beauftragten Dritten, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere der Agentur zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung der Agentur auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.

13. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Der Kunde kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: Be Unique – Janina Rick Fichtenweg 13, 50767 Köln. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Agentur mit deren Empfang. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

14. Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Be Unique wird von der Inhaberin Janina Rick betrieben. Der Firmensitz ist: Fichtenweg 13, 50767 Köln. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Agentur unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln. Dies gilt auch für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.